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E-Auto als Firmenwagen: Geldwerter Vorteil!
Wenn Sie auf einen Firmenwagen mit Elektro-Antrieb umsteigen, sind Sie nicht nur umweltschonender unterwegs, sondern Sie profitieren auch von steuerlichen Vorteilen. (Zum Vergleich: Bei Verbrennern wird 1% Versteuerung angesetzt.)
Elektroauto 0,25%
Für Dienstwagen mit vollelektrischem Antrieb gilt ein geldwerter Vorteil von 0,25% des Bruttolistenpreises, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs höchstens 60.000 € beträgt. Liegt der Bruttolistenpreis eines vollelektrischen Fahrzeugs über 60.000 €, wird der geldwerte Vorteil mit 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert. Die Steuervergünstigung gilt nur für Fahrzeuge, die vollständig elektrisch betrieben werden und keine Kombination mit einem Verbrennungsmotor aufweisen.
Plug-in-Hybrid 0,5%
Für Plug-in-Hybride gilt ein geldwerter Vorteil von 0,5% des Bruttolistenpreises. Dieser ermäßigte Satz kommt jedoch nur zum Tragen, wenn das Fahrzeug die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
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Reichweite: Der Plug-in-Hybrid muss eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometern nach WLTP aufweisen.
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CO₂-Emissionen: Die CO₂-Emissionen dürfen höchstens 50 Gramm pro Kilometer nach WLTP betragen.
Wird eines der Kriterien nicht erfüllt, kommt der reguläre Satz von 1% des Bruttolistenpreises zum Tragen.
