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EQC 400 4MATIC | NEFZ: Stromverbrauch (kombiniert): 21,9-19,4 kWh/100 km. CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km. Effizienzklasse: A+++.*** WLTP: Stromverbrauch (kombiniert): 21.3-25 kWh/100 km. CO2-Emission: 0g/km.*
* Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die Angaben beziehen sich nicht auf einzelne Fahrzeuge, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Der individuelle Wert eines Fahrzeugs variiert in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung. Aufgrund gesetzlicher Änderungen der maßgeblichen Prüfverfahren können in der für die Fahrzeugzulassung und ggf. Kfz-Steuer maßgeblichen Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs höhere Werte eingetragen sein. Im realen Fahrbetrieb können Abweichungen im Vergleich zu den zertifizierten Normwerten auftreten. Die Realwerte werden von einer Vielzahl individueller Faktoren beeinflusst, z.B. individuelle Fahrweise, Umwelt- und Streckenverhältnisse. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
1 Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der Innovationsprämie wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Es gelten folgende Gesamtförderungen:
- Neues Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis unter 40.000 €: 9.000 € (Bundesanteil: 6.000 €, Herstelleranteil: 3.000 €).
- Neues Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis 40.000 € bis max. 65.000 €: 7.500 € (Bundesanteil: 5.000 €, Herstelleranteil: 2.500 €).
- Neues Plug-in Hybrid-Fahrzeug mit Nettolistenpreis unter 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €).
- Neues Plug-in Hybrid-Fahrzeug mit Nettolistenpreis 40.000 € bis max. 65.000 €: 5.625 € (Bundesanteil: 3.750 €, Herstelleranteil: 1.875 €).
Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Der Umweltbonus gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Leasing- und elektronische Gebrauchtfahrzeuge. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruch nahme der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung über den Antrag durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird und ob die Förderung von Plug-In-Hybriden im Jahr 2023 fortgeführt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Partner vor Ort: Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG, Südstraße 40, 74072 Heilbronn