Top-Angebote für Geschäftskunden
Maßgeschneidert. Exklusiv. Individuell.
Vorteile für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen:
Elektroauto 0,25 %
Dienstwagen mit vollelektrischem Antrieb werden mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert. Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis beträgt höchstens 70.000 €. Bei Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von über 70.000 € sind es 0,5 %.
Plug-in-Hybrid 0,5 %
Für Plug-in-Hybride gilt 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil. Dieser Satz greift allerdings nur bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer nach WLTP.
Das Mercedes-Benz Geschäftskunden-Programm für Gewerbetreibende gilt für:
- Alle Freiberufler mit Besteuerung nach § 18 EStG
- Alle gewerblichen Einzelkunden (Kunden, die einen Betrieb gewerblicher Art als Eigentümer leiten)
- Selbstständige Land- und Forstwirte
Voraussetzungen:
- Sie müssen mindestens sechs Monate als Gewerbetreibender, selbstständiger Freiberufler oder Land- und Forstwirt aktiv tätig sein
- Sie müssen Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführen
- Einsatz des Fahrzeugs im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit (inkl. privater Nutzung)
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised light -duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.
** Alle Leasingbeispiele sind Beispiele der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart und gelten ausschließlich für Geschäftskunden. Aktion gültig bei Bestellung bis 30.06.2025. Alle Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website bzw. im Mailing geltenden Preise bzw. Raten. Die Angaben sind unverbindlich, können nach Markt variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Zulassungskosten belaufen sich pro Fahrzeug auf 145 € zzgl. USt.
*** unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, zzgl. lokaler Überführungskosten in Höhe von 600 € zzgl. USt.
**** unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, zzgl. lokaler Überführungskosten in Höhe von 800 € zzgl. USt.
***** unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, zzgl. lokaler Überführungskosten in Höhe von 714,29 € zzgl. USt.
** Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.