smart Angebote

Modern und vollelektrisch: Unsere smart Modelle.

Unsere vollelektrischen smart Modelle stehen für Sie bereit und überzeugen mit Top-Leasingraten, bis zu 6.000 € smart Prämie/Förderung1 oder attraktiven Barkaufpreisen. So einfach war der Umstieg auf Elektromobilität noch nie! Vereinbaren Sie einen Termin für eine Probefahrt.

Staatliche E-Auto-Förderung

Bis zu 6.000 €1 je nach Einkommen & Familienstand entsprechend der jeweils gültigen Förderbedingungen

smart Prämie

Bis zu 6.000 €2 extra bei Barkauf - unabhängig von der staatlichen Förderung.

Attraktive Leasingraten

Durch die Nutzung der Förderungssumme als Anzahlung sinkt die monatliche Leasingrate

Welcher smart ist Ihrer?

Der smart #1

Der vollelektrische Kompakt-SUV mit neuem Design & Technologie. Bring Abwechslung in Ihren Alltag.

Der smart #3

Der sportliche smart #3. Macht jede Fahrt ein bisschen aufregender. Ihr Herz wird höherschlagen – auf langen Strecken und in engen Kurven.

Der smart #5.

Gehen Sie neue Wege mit dem vielseitigen smart #5. Der Elektro-SUV bringt Sie mühelos durch jedes Abenteuer – und das jeden Tag.

  • smart #1: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 16,8 (Premium), 17,4 (Pro+/Pure+), 18,1 (Pro/Pure), 18,2 (BRABUS/Pulse); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 400 (BRABUS/Pulse), 440 (Premium), 420 (Pro+/Pure+), 310 (Pro/Pure)*
  • smart #3: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 16,3 (Premium/Keith Haring Edition), 16,8 (Pro+), 17,2 (Pro), 17,6 (BRABUS/Pulse); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 415 (BRABUS/Pulse), 455 (Premium/Keith Haring Edition), 435 (Pro+), 325 (Pro)*
  • smart #5: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 18,4 (Pro+/Premium), 18,5 (Pro), 19,9 (BRABUS/Pulse/Summit Edition); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 590 (Pro+/Premium), 465 (Pro), 540 (BRABUS/Pulse/Summit Edition)*
für Ihren neuen smart

Bis zu 6.000 € Förderung¹

Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich ab 2026 mehr denn je. Mit der neuen staatlichen Förderung¹ können Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines neuen smart mehrere tausend Euro sparen. Abhängig von Einkommen und Familiensituation sogar bis zu 6.000 €. Die Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 und macht moderne Elektromobilität von smart noch attraktiver. 

 

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So hoch ist die E-Auto-Förderung¹

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl. Förderfähig sind nur private Haushalte und Neufahrzeuge. Die maximale Förderung liegt bei 6.000 €.

 

smart Elektrofahrzeuge:

  • 3.000 € Basisförderung

zusätzlich, je nach Haushaltseinkommen:

  • + 1.000 € bei Haushaltseinkommen bis 60.000 € oder

  • + 2.000 € bei Haushaltseinkommen bis 45.000 €

  • + 500 € pro Kind (maximal 1.000 €)

Weitere Informationen

Robin Schantzenbacher

Robin Schantzenbacher

Telefon: 07131 968-246

Patrick Spriegel

Patrick Spriegel

Telefon: 07131 968-224

1 E-Auto Förderung Die staatliche Förderung für den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen („E-Auto-Förderprämie“) richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesregierung für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Bundesstelle über das offizielle Online-Antragsportal, welches vsl. ab Mai 2026 verfügbar sein wird. Förderfähig sind neue, rein batterieelektrische Fahrzeuge. Die Förderung ist einkommensabhängig und steht nur Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro zu. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugart und beträgt für Elektrofahrzeuge zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro pro Fahrzeug. Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen des Antragsverfahrens individuell anhand der jeweils gültigen Staffelung ermittelt. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Der Antrag ist nach der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das geförderte Fahrzeug muss für eine festgelegte Mindesthaltedauer von 36 Monaten auf den Antragsteller zugelassen bleiben; bei vorzeitiger Veräußerung oder Abmeldung kann eine Rückforderung erfolgen. Die Gewährung der Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der jeweils gültigen Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. smart ist weder Antragsteller noch Förderberechtigter und nimmt keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Verbindliche Informationen zu den jeweils geltenden Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind den ( Veröffentlichungen der zuständigen Bundesstelle ) zu entnehmen.

smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart Neufahrzeugs ab dem 01.02.2026 folgende als „smart Prämie" bezeichnete Sondernachlässe: Bei Kauf eines smart #1 Pure, Pro, Pure+, Pro+, Premium, Pulse oder BRABUS sowie bei Kauf eines smart #3 Pro, Pro+, Premium, Keith Haring Edition oder BRABUS beträgt der Sondernachlass 6.000 € (5.042,02 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 6.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #5 Pro, Pro+, Premium, Pulse, BRABUS oder Summit Edition beträgt der Sondernachlass 4.000 € (3.361,34 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Gilt nicht für Leasing. Details siehe konkretes Angebot. Aktion ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Kombinierbar mit der staatlichen (E-Auto-Förderung für Privatpersonen), es gelten die entsprechenden Förderbedingungen; Erteilung obliegt dem Bund. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Im Falle einer unzulässigen Mehrfachförderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von der gewählten Sonderausstattung. Die angegebenen CO₂-Emissionen betreffen nur den Betrieb des Fahrzeugs; CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Fahrzeugs und des Energieträgers entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung nach WLTP nicht berücksichtigt. Die nach WLTP ermittelten Reichweiten beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Je nach Fahrbedingungen können die tatsächlichen Werte von den angegebenen Werten abweichen.

Den Pflichthinweis zu Verbrauch und CO₂ finden Sie unter: de.smart.com/de/legal/energy-labels/ Abbildung kann optionale Sonderausstattung beinhalten.