smart #1 BRABUS Leasing

Elektrisierender Fahrspaß:

Jetzt leasen! Oder Prämie sichern.

Für nur 428€1 pro Monat können Sie die Leistung und den Komfort eines smart #1 BRABUS genießen. Aber beeilen Sie sich - dieses exklusive Angebot ist auf nur 428 Fahrzeuge begrenzt.

Und noch ein Deal: Der vollelektrische smart #1 BRABUS ist jetzt mit bis zu 8.000 €2 smart Prämie erhältlich. Aber Achtung, das Angebot gilt nur für begrenzte Zeit!

smart #1 BRABUS: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 16,8 (Premium), 17,4 (Pro+/Pure+), 18,1 (Pro/Pure), 18,2 (BRABUS/Pulse); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 400 (BRABUS/Pulse), 440 (Premium), 420 (Pro+/Pure+), 310 (Pro/Pure).* Den Pflichthinweis zu Verbrauch und CO₂ finden Sie unter: https://de.smart.com/de/legal/energy-labels/ Abbildung kann optionale Sonderausstattung beinhalten.

428 PS
Spitzenleistung

400 km
maximale Reichweite (WLTP)3

3,9 Sek.
Beschleunigung3

Ihre smart Ansprechpartner

Robin Schantzenbacher

Telefon: 07131 968-246

Patrick Spriegel

Telefon: 07131 968-224

1 Ein Kilometerleasingangebot für Verbraucher von smart mobility lease, ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, für einen smart #1 BRABUS (Serienausstattung). Alle Preisangaben inkl. USt. Vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung. Vertragslaufzeit: 48 Monate, Vertragslaufleistung: 10.000 km pro Jahr, Gesamtleasingpreis: 20.554 €, zuzüglich 850 € Überführungs- und Zulassungskosten und Fahrzeugrückgabekosten (Gutachten & Abmeldung). Die smart Prämie ist rechnerisch in der Leasingrate berücksichtigt. Zeitlich befristetes Angebot, gültig ab 14.03.2024.

2 smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart Neufahrzeugs zwischen 05.11.2024 und 09.01.2025 folgende als „smart Prämie" bezeichnete Sondernachlässe: Bei Kauf eines smart #1 Pure/Pure+ oder eines smart #3 Pro, Pro+, Premium, 25th Anniversary Edition oder BRABUS beträgt der Sondernachlass 4.000 € (3.361,34 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Pro, Pro+ oder Pulse beträgt der Sondernachlass 4.500 € (3.781,51 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.500 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Premium beträgt der Sondernachlass 7.000 € (5.882,35 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 7.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 BRABUS beträgt der Sondernachlass 8.000 € (6.722,69 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 8.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Gilt nicht für Leasing. Details siehe konkretes Angebot. Aktion zeitlich befristet und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nicht mit anderen Aktionen, Sonderprogrammen oder staatlichen Förderungen (z.B. durch das BAFA) kombinierbar. Im Falle einer staatlichen Förderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor. Änderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Weitere Informationen zum Hintergrund der weggefallenen BAFA-Förderung und zum Verlauf anschließender Sondernachlässe von smart siehe FAQ I Umweltbonus.

3 Die nach WLTP ermittelten Reichweiten beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Je nach Fahrbedingungen können die tatsächlichen Werte von den angegebenen Werten abweichen. Die verfügbare Antriebsleistung in batteriebetriebenen Elektroautos hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von der Dauer der geforderten Leistung sowie von der Batteriespannung und der Temperatur. Die maximale Leistung für die vorgegebenen Beschleunigungswerte kann aufgrund der physikalischen Rahmenbedingungen zwar wiederholt, aber nicht beliebig oft hintereinander abgerufen werden.

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* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/

Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.