Förderungen Elektromobilität

Das Wichtigste in Kürze.

Rückwirkend für Neuzulassungen ab 01.01.2026

Die Förderung wird für Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01.01.2026 gewährt und richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 €.

 

Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder3 (unter 18 Jahren) um 5.000 € je Kind auf maximal 90.000 €.

Förderhöhe für Elektroautos.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Fahrzeugart, Haushaltseinkommen und Kinderzahl.

 

Mercedes-Benz Elektroautos (max. Förderung bis 6.000 €):

  • 3.000 € Basisförderung

  • +1.000 € (Einkommen bis 60.000 €) oder

  • +2.000 € (Einkommen bis 45.000 €)

  • +500 € pro Kind, maximal 1.000 €

Förderhöhe für Plug-in-Hybride und Range Extender.

Mercedes-Benz Plug-in-Hybride & Range-Extender-Fahrzeuge2 (max. Förderung bis 4.500 €):

  • 1.500 € Förderung

Familien mit Kindern (max. 1.000 € Förderung):

  • + 1.000 € (Einkomen bis 60.000 €)
  • + 2.000 € (Einkommen bis 45.000 €)

 

Elektro-Fahrzeuge als Dienstwagen.

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage)4 versteuert. Bei privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 100.000 € beträgt diese nur ein Viertel. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.

 

Hybridelektrofahrzeuge profitieren von der Halbierung, wenn deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 80 km oder deren CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt. Dabei wird auf die in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren enthaltenen Werte nach dem WLTP Messverfahren abgestellt.

 

Die Bemessungsgrundlage.

Die Bemessungsgrundlage2 der Dienstwagensteuer für E-Autos ist jetzt noch attraktiver: Je nach Bruttolistenpreis wird Ihr geldwerter Vorteil beim Elektroauto-Firmenwagen mit 0,25% oder 0,5% des BLP angesetzt. Bei Anschaffung bis 31.12.2030 gelten die 0,25% auch für Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 €:

  • 0,25 % bis 100.000 € Bruttolistenpreis
  • 0,5 % ab 100.000 € Bruttolistenpreis

Kfz-Steuer.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge7, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich nach aktueller Rechtslage die ansonsten zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. 

 

Zum Kfz-Steuerrechner

E-Kennzeichen Elektromobilität Mercedes EQ

E-Kennzeichen

Erwerben Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite (innerorts)5 oder einem CO2 Ausstoß von höchstens 50 g/km5, ist das Fahrzeug zur Zulassung mit einem so genannten E-Kennzeichen5 berechtigt. Abhängig von der jeweiligen lokalen/regionalen Umsetzung profitieren Sie unter Umständen z.B. von kostenfreiem Parken oder der Erlaubnis zur Nutzung der Busspur.6

THG-Quoten: Zusatzerlöse für vollelektrische Fahrzeuge.

Seit 01. Januar 2022 können Sie als Halter*in von vollelektrischen Fahrzeugen jährlich attraktive Zusatzerlöse durch den Verkauf von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) erzielen. Die Abwicklung und Beantragung erfolgt über externe Anbieter. Die Firma M3E unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Treibhausgasquoten und übernimmt die Abwicklung für Sie.

 

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Plug-in-Hybride

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* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/

Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

 

1Es gelten die auf der Website des Bundesumweltministeriums veröffentlichten Bedingungen und Konditionen; die Mercedes-Benz AG übernimmt keine Haftung für die Bewilligung oder Höhe der staatlichen Förderbeträge.

2Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range-Extender sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

3Bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) werden mit 500 EUR pro Kind berücksichtigt.

4Als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1%-Regelung für Privatnutzung gilt der Bruttolistenpreis (BLP). Dieser reduziert sich für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 (BLP) auf 0,25% und für Fahrzeuge über 70.000 (BLP) auf 0,5%. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 0,5% des BLP, unabhängig von der Höhe des BLP für das Fahrzeug. Die Regelung gilt für die pauschale 1%-Regelung für die Privatnutzung, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie für Familienfahrten. Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.12.2018 (IV C 5 - S 2334/14/10002-07) gilt die Förderung für voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 EmoG erfüllen (maximal 50 g CO2/km oder mind. 40 km Reichweite ausschließlich durch elektrische Antriebsmaschine) und dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen wurden. Die für eine Förderung erforderlichen rein elektrisch betriebenen Mindestreichweiten erhöhen sich stufenweise ab 2022 und 2025. Des Weiteren ist Voraussetzung für eine Förderung, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird und dem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2030 erstmalig zur privaten Nutzung überlassen wurde. Das Fahrzeug darf nicht bereits zuvor einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen worden sein, z. B. für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen unter https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

5Die rechtlichen Grundlagen sind geregelt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und unterliegen damit Änderungen. Details regelt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html). Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

6 Beispiele für Förderung auf Kommunaler Ebene. Es ist möglich, dass in Ihrem Nutzungsgebiet kein Vorteil besteht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kommune.

7Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Fahrzeuge, welche ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (Batterien) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gespeist werden.

8Die EU-Fahrzeugklasse M1 bezeichnet Personenkraftwagen, die neben dem Fahrersitz maximal acht weitere Sitzplätze aufweisen.

 

Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Partner vor Ort: Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG, Südstraße 40, 74072 Heilbronn