smart Center
Willkommen im smart Center Heilbronn.
Das AssenheimerMulfinger smart Center ist die erste Anlaufstelle in Heilbronn und Umgebung, um Ihren neuen smart zu entdecken. Wir haben Neufahrzeuge, Gebrauchtwagen und Sondermodelle des smart zu attraktiven Konditionen für Sie im Angebot. Aber auch bei Fragen zu Service, Original-Zubehör, Accessoires und weiteren Teilen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich in die große Welt des Kultfahrzeugs einführen: urban, kompakt, sicher und sparsam! Wir vom AssenheimerMulfinger smart Center Heilbronn beraten Sie gerne.
Standort und Öffnungszeiten Direkt Kontakt aufnehmen
Große Auswahl an Modellen
Im smart Center Heilbronn von AssenheimerMulfinger finden Sie eine große Auswahl an verschiedenen smart-Modellen. Ob als Coupé oder Cabrio, hier finden Sie garantiert das passende Modell für Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
smart EQ fortwo mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader | WLTP: Stromverbrauch (kombiniert): 18,6-15,7 kWh/100km. CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km.*
smart EQ fortwo cabrio mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader | WLTP: Stromverbrauch (kombiniert): 18,8-16,1 kWh/100km. CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km.*
Jetzt umsteigen und die Vorteile der Elektromobilität genießen.
- Attraktive Förderungen und Prämien (z. B. Umweltbonus und Steuervergünstigungen)
- Beim rein elektrischen Fahren lokal kein Ausstoß von CO2-Emissionen
- Beinah lautlose Fortbewegung
- Nachhaltige Lösung dank Ökostrom
- Günstige Energiequelle Strom
- Leichte Beschleunigung
- Geringerer Verschleiß
- Vielerorts freies Parken
Umweltbonus mit zusätzlicher Innovationsprämie.¹
Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Die Förderung für elektrische Fahrzeuge konzentriert sich ab 01.01.2023 nur noch auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Sie erhalten für den Kauf und die Zulassung eines Elektrofahrzeugs bis 4.500 Euro1. Die Förderung für Plugin-Hybride endet zum 31.12.2022.
Aktuelle Richtlinien, Bedingungen sowie eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de
Ihre smart Ansprechpartner.
* Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die Angaben beziehen sich nicht auf einzelne Fahrzeuge, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Der individuelle Wert eines Fahrzeugs variiert in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung. Ab Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit gearbeitet; ihre Fertigstellung verzögert sich allerdings. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Pkw können Sie dem Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer Pkw entnehmen. Dieser ist an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich, sowie unter www.dat.de.
1 Ab 01.01.2023 erhalten Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge keine Förderung mehr. Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Der Umweltbonus gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Leasing- und elektronische Gebrauchtfahrzeuge. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für elektrisch betriebene junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Es gelten folgende Gesamtförderungen bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023:
- Bei Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit Nettolistenpreis von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)
- Bei Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit Nettolistenpreis von > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)
- Leasing eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit Nettolistenpreis von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €) | ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)
- Leasing eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit Nettolistenpreis von > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €) | ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €)
Es gelten folgende Gesamtförderungen bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024:
- Bei Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit Nettolistenpreis bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)
- Leasing eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit Nettolistenpreis bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €) | ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.
Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Partner vor Ort: Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG, Südstraße 40, 74072 Heilbronn