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smart EQ fortwo mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader | WLTP: Stromverbrauch (kombiniert): 18,6-15,7 kWh/100km. CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km.*
smart EQ fortwo cabrio mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader | WLTP: Stromverbrauch (kombiniert): 18,8-16,1 kWh/100km. CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km.*
smart(e) Innovationsprämie.[1]
Bei Kauf oder Leasing eines vollelektrischen Fahrzeugs werden Sie in Deutschland durch den Umweltbonus gefördert. Berechtigte Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, werden grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller gefördert. Durch die "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus. Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen.
Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Beim Leasing wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
[1]
Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:
a) für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b) im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).
Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ :
a) für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
b) im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.
Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Partner vor Ort: Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG, Südstraße 40, 74072 Heilbronn
* Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO₂–Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die Angaben beziehen sich nicht auf einzelne Fahrzeuge, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Der individuelle Wert eines Fahrzeugs variiert in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung. Ab Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit gearbeitet; ihre Fertigstellung verzögert sich allerdings. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Pkw können Sie dem Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer Pkw entnehmen. Dieser ist an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich, sowie unter www.dat.de.