Rechtlicher Hinweis

Information zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Stromverbrauch und Reichweite

Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO₂–Werte“ und wurden nach den in der Verordnung (EU) 2017/1151 festgelegten Prüfverfahren ermittelt. Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Stromverbrauch und Reichweite wurden auf Basis dieser Werte errechnet. 

Bei allen Fahrzeugen mit einer Erstzulassung älter 2018 sind angegebenen Werte die ermittelten „NEFZ-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt.

Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen der maßgeblichen Prüfverfahren können in der für die Fahrzeugzulassung maßgeblichen Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs höhere Werte eingetragen sein. Für die Bemessung der Kfz-Steuer ist der WLTP-Wert maßgeblich. Im realen Fahrbetrieb können Abweichungen im Vergleich zu den zertifizierten Normwerten auftreten. Die Realwerte werden von einer Vielzahl individueller Faktoren beeinflusst, z. B. individuelle Fahrweise, Umwelt- und Streckenverhältnisse - die tatsächliche Reichweite ist darüber hinaus abhängig von Außentemperatur, Nutzung von Klimaanlage/Heizung etc. und kann ggf. abweichen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Pkw können Sie dem Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer Pkw entnehmen. Dieser ist an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich, sowie unter www.dat.de.

 

WLTP Verbrauchs- und Emissionswerte.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben haben.

Seit dem 23.02.2024 sind die WLTP-Werte verpflichtend zu kommunizieren.

Weitere Informationen zu den WLTP Verbrauchs- und Emissionswerten