UVV
Gesetzliche Prüfpflicht bei Firmenfahrzeugen.
UVV-Prüfung für Pkw und Nutzfahrzeuge.
Die Sicherheit Ihrer Firmenfahrzeuge ist immens wichtig – uns als Ihr kompetenter Servicepartner ebenso. Daher bieten wir zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens folgende Sicherheitsleistungen an.
Gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung
- Gilt für alle gewerblich genutzten Firmenfahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeuge), sofern mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Diese Fahrzeuge stellen für die Berufsgenossenschaft Arbeitsmittel dar.
- Mindestens jährlich nach der Berufsgenossenschaftsordnung (DGUV 70, BGV D29) durchzuführen, unabhängig von Fahrzeugwartung und Hauptuntersuchung.
- Eine Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft kann jederzeit unaufgefordert durchgeführt werden.
- Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld drohen. Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs.1 Nr.1 SGB VII i. V. m. § 58 DGUV Vorschrift 70. Nach § 209 Abs.3 SGB VII kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zwischen 2.500 Euro und bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
- Bei Nichteinhaltung kann die Versicherungszahlung bei einem Arbeitsunfall verweigert werden (Rückmeldung aus dem Kundenkreis).
- Nach Durchführung erhalten Sie das Prüfprotokoll für Ihre Ablage.
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