Der neue EQE


Mercedes-Benz EQE 300 | WLTP: Stromverbrauch kombiniert: 19,5-16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0. EQE 350 | WLTP: Stromverbrauch kombiniert: 19,5-16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert) 0. EQE 500 4MATIC | WLTP: Stromverbrauch kombiniert: 19,5-16,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0*. Stand 02.01.2024. Tagesaktuelle Verbrauchswerte finden Sie unter bit.ly/3vZ62tC

EQ Familienzuwachs.

Zeitlose Formen für eine neue Zeit – Vom ikonischen One-Bow Design bis zum atemberaubenden MBUX Hyperscreen: Der neue EQE vereint sinnliche Ästhetik mit wegweisender Ingenieurskunst auf höchstem Niveau. Erleben Sie eine neue, luxuriöse Ära der Elektromobilität. Wir beraten Sie gerne zum Thema Elektromobilität, Förderungen und den aktuellen Mercedes-Benz Modellen.

Ab jetzt für Sie verfügbar!

Zum EQE

 

Bis zu 654 km

rein elektrische Reichweite (WLTP)1

32 Min.

Ladezeit an Schnellladestationen2

0g CO2

Emissionen (kombiniert)

Design-Highlights.

Puristischer Luxus und Dynamik bis ins Detail.

Der neue EQE kombiniert seine dynamische Erscheinung mit luxuriösem Interieur – eine Balance aus technischer Innovation und moderner Ästhetik. Lassen Sie sich vom Raumklang des 3D-High-End-Soundsystems entführen, von der Aktiven Ambientebeleuchtung faszinieren und von edlen Materialien wie dem Echtholz-Dekor im neuen EQE begeistern.

Das Cockpit.

Intuitiv und innovativ.

Der MBUX Hyperscreen des neuen EQE revolutioniert die Art, ein Fahrzeug zu bedienen. Das großzügige Touch-Display, das sich über die ganze Breite spannt, lässt sich dank Zero-Layer-Funktion komfortabel mit wenigen Gesten bedienen. 

Jetzt individuell gestalten.

Wie sieht Ihr EQE aus? Im Konfigurator können Sie ganz einfach Ihren eigenen Traumwagen zusammstellen.

1 Alle technischen Angaben (Stromverbrauch, Reichweite, Leistung, Drehmoment) sind vorläufig und wurden intern nach Maßgabe der Zertifizierungsmethode „WLTP-Prüfverfahren“ ermittelt. Es liegen bislang weder bestätigte Werte vom TÜV noch eine EG-Typgenehmigung noch eine Konformitätsbescheinigung mit amtlichen Werten vor. Abweichungen zwischen den Angaben und den amtlichen Werten sind möglich.

2 Die Ladezeit entspricht 10–80 % Vollladung bei Verwendung einer DC-Schnellladestation mit Versorgungsspannung 400 V, Strom mindestens 300 A.

Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart.
Partner vor Ort: Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG, Südstraße 40, 74072 Heilbronn.
 

* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/

Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.