smart Prämie sichern
Entscheiden Sie sich jetzt für einen vollelektrischen smart #1 oder smart #3 und sichern Sie sich die smart Prämie in Höhe von bis zu 8.000 €1. Der smart #1 ist ein alltagserprobter SUV mit viel Raum für Fahrspaß und Stil, während der smart #3 durch seine dynamische Form und eine sportliche Performance überzeugt.
Große Reichweiten, schnelle Ladezeiten und zuverlässige Sicherheitssysteme – Ihrer Spontaneität sind keine Grenzen gesetzt und das unvergleichliche Fahrgefühl wird Sie jedes Mal aufs Neue begeistern. Buchen Sie am besten gleich eine Probefahrt oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
smart #1: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 16,8 (Premium), 17,4 (Pro+), 18,1 (Pro), 18,2 (BRABUS/Pulse); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 400 (BRABUS/Pulse), 440 (Premium), 420 (Pro+), 310 (Pro).*
smart #3: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 16,3 (Premium/25th Anniversary Edition), 16,8 (Pro+) , 17,2 (Pro), 17,6 (BRABUS/ Pulse); CO₂-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO₂-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 415 (BRABUS/ Pulse), 455 (Premium/25th Anniversary Edition), 435 (Pro+), 325 (Pro).*
Den Pflichthinweis zu Verbrauch und CO₂ finden Sie unter: https://de.smart.com/de/legal/energy-labels/ .
Bitte beachten Sie diese Bedingungen:
1 smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart Neufahrzeugs zwischen dem 03.09.2024 und dem 04.11.2024 folgende als „smart Prämie“ bezeichnete Sondernachlässe: Bei Kauf eines smart #1 Pure, Pure+ oder eines smart #3 Pro, Pro+, Premium, 25th Anniversary Edition und BRABUS Neufahrzeugs beträgt der Sondernachlass 4.000 € (3.361,34 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Pro und Pro+ beträgt der Sondernachlass 4.500 € (3.781,51 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.500 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Premium und Pulse beträgt der Sondernachlass 7.000 € (5.882,35 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 7.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 BRABUS beträgt der Sondernachlass 8.000 € (6.722,69 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 8.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Gilt nicht für Leasing. Details siehe konkretes Angebot. Aktion zeitlich befristet und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nicht mit anderen Aktionen, Sonderprogrammen oder staatlichen Förderungen (z. B. durch das BAFA) kombinierbar. Im Falle einer staatlichen Förderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor. Änderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Weitere Informationen zum Hintergrund der weggefallenen BAFA-Förderung und zum Verlauf anschließender Sondernachlässe von smart siehe FAQ | Umweltbonus.
2 Der smart #1 ist Gewinner des Goldenen Lenkrads 2023 in der Kategorie „Bestes Auto unter 50.000 Euro”. AUTO BILD 45/2023 & BILD am SONNTAG 46/2023. Details zu dem Award unter smart #1 gewinnt Goldenes Lenkrad 2023
3 Details zu den Design Awards unter Das futuristische smart #1 Design
* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.