smart Leasing mit Umweltprämie
Jetzt 3.285 € Förderung*
Nach dem abrupten Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen, durch den BAFA-Umweltbonus, seitens der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres, bietet smart mit der "smart Umweltprämie" weiterhin eine Förderung für Privatkunden und Gewerbekunden (KMU).
Jetzt schnell sein und bis zum 30.06.2024 einen neuen smart kaufen oder leasen und die Umweltprämie sichern*. Für Leasingkunden wird die smart Umweltprämie bei Bestellung rechnerisch in der Leasingrate berücksichtigt.
Bitte beachten Sie diese Bedingungen:
* smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart #1 oder smart #3 Neufahrzeugs zwischen 01.04.2024 und 30.06.2024 einen als „smart Prämie" bezeichneten Sondernachlass in Höhe von 3.285 € (2.760,50 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 3.285 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Privatkunden-Leasing: In Kilometerleasingangeboten für Verbraucher von smart mobility lease, ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, ist die smart Prämie bei Bestellung eines smart #1 oder smart #3 Neufahrzeugs zwischen 01.04.2024 und 30.06.2024 rechnerisch in der Leasingrate entsprechend berücksichtigt. Gilt nicht für Leasing durch Gewerbekunden (KMU). Details siehe konkretes Angebot. Aktion zeitlich befristet und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nicht mit anderen Aktionen, Sonderprogrammen oder staatlichen Förderungen (z.B. durch das BAFA) kombinierbar. Im Falle einer staatlichen Förderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor. Änderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Weitere Informationen zum Hintergrund der weggefallenen BAFA-Förderung unter & zum Verlauf anschließender Sondernachlässe von smart siehe FAQ | Umweltbonus.
** Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.